Vereinsordnungen

Der reibungslose Ablauf eines Reitbetriebs steht und fällt mit der Satzung und der Einhaltung der Vereinsordnungen. Hier finden sich die Vereinssatzung und verschiedene Vereinsordnungen des Reit- und Fahrvereins Heppens e.V.

Arbeitsdienstordnung  

§1 Jedes Ordentliches Mitglied zwischen 16 und 60 Jahren ist arbeitsdienstpflichtig.

§2 Es müssen 22 Std. Arbeitsdienst pro Jahr geleistet werden .

§3 Ordentliche Mitglieder, die im Verlauf des Kalenderjahres in den Verein eintreten, müssen ab dem Monat des Eintritts anteiligen Arbeitsdienst leisten. (2 Stunden/ Monat)

§4 Ordentliche Mitglieder, die im Verlauf des Kalenderjahres das 16 . Lebensjahr vollendet haben, müssen anteilig Arbeitsstunden leisten. (2 Stunden/Monat)

§5 Arbeitsdienst kann auf den offiziellen Arbeitsdiensten, auf dem Turnier, Reitertag oder auf besondere Zuweisung abgeleistet werden.

§6 Auf dem Turnier oder Reitertag abgeleisteter Arbeitsdienst wird bis max. 6 Stunden angerechnet.

§7 Normale Stallsäuberungs- und Aufräumarbeiten wie das fegen des Stalles und der Stallumgebung, sind selbstverständlich und werden nicht als Arbeitsdienst angerechnet.

§8 Aus sportlichen Gründen wird während des Arbeitsdienstes nicht geritten. Davon ausgenommen ist der offizielle Reitunterricht gem. gültigem Stundenplan.

§9 Jedes arbeitsdienstpflichtige Mitglied führt eine vom Arbeitsdienstkoordinator ausgestellte Arbeitsdienstkarte.

§10 Jedes arbeitsdienstpflichtige Mitglied hat unmittelbar nach dem Arbeitsdienst seine Tätigkeit mit Datum und Dauer persönlich bei einem Arbeitsdienst anwesenden Vorstandsmitglied oder beim Arbeitsdienstkoordinator gegenzeichnen zu lassen.

§11 Nicht geleisteter Arbeitsdienst wird mit 10,00 € pro Stunde in Rechnung gestellt .

Der Vorstand 

Bahnordnung  

Die Bahnordnung gibt durch ihre Verhaltensregeln den Reitern die Möglichkeit , auf Übungsplätzen und in Reithallen auch in einer größeren Zahl ohne genseitige Behinderung zu üben und zu trainieren. Außerhalb des Reitunterrichts dürfen nur Reiter Hallen, Plätze und Gelände nutzen, die in der Lage sind, sich an folgende Regeln zu halten:

1.Vor dem Betreten oder Verlassen der Reitbahn vergewissert sich der Ein – oder Austretende (mit oder ohne Pferd ) mit dem RUF ” Tür frei “ und durch Abwarten der Antwort des in der Bahn befindlichen Reitlehrers oder Reiters “Tür ist frei“, dass die Tür gefahrlos geöffnet werden kann.

2.Auf- und Absitzen sowie Halten zum Nachgurten, An- und Ausziehen sowie Ein- und Ausdecken des Pferdes erfolgen stets in der Mitte eines Zirkels.

3.Von anderen Pferden ist immer ein ausreichender Sicherheitsabstand und auch ein seitlicher Zwischenraum von mindestens 3 Schritten (ca.2,50 m) zu halten.

4.Schritt reitende, haltende oder pausierende Reiter lassen trabenden oder galoppierenden Reitern den Hufschlag und die Arbeitslinien frei .

5. Wird gleichzeitig auf beiden Händen geritten, ist grundsätzlich rechts auszuweichen. Den auf der linken Hand befindlichen Reitern gehört der Hufschlag .

6.Auf dem Zirkel reitende Reiter haben Reitern, die den Hufschlag der ganzen Bahn nutzen, diesen frei zu lassen; Ganze Bahn gilt vor Zirkel, gerade Linien haben Vorrang vor gebogenen Linien .

7.Befinden sich mehr als drei Pferde in der Halle, sollte auf gleicher Hand geritten werden.

8.Wird ein Handwechsel angeordnet, bleiben Reiter, die den Hufschlag der neuen Hand schon bereiten, auf diesem Hufschlag. Begegnende Reiter, die den Handwechsel erst vornehmen wollen, weichen ins Bahninnere aus.

9.Das Springen in Freistunden ist nur mit Erlaubnis der anwesenden Reiter zulässig .

10.Laufen lassen und Longieren ist in unserer Halle grundsätzlich verboten.

11. Nach Benutzung der Halle sind Pferdeäpfel, Sprünge,  Übungsstangen usw. aus der Bahn zu entfernen .

12. Nach dem Reiten ist unbedingt der Hufschlag mit dem dafür vorgesehenen Hufschlag-Abzieher („Speedy“) zu begradigen.

 

Der Vorstand 

Reitkappenpflicht  

Reiten ohne Kappe ist nicht gestattet!

25 % der Verletzungen bei Pferdesportunfällen betreffen den Kopfbereich. Damit ist der Kopfbereich die häufigste Lokalisation aller Verletzungen bei Pferdesportunfällen.

1/3 der bislang ausgewerteten Reitunfälle hatte der stürzende Reiter laut einer Untersuchung der Universitätsklinik Homburg seinen Kopfschutz schon zu Beginn des Sturzes verloren. Dieser hohe Prozentsatz zeigt, dass der guten Passform und der sicheren Befestigung des Kopfschutzes größte Aufmerksamkeit geschenkt werden muss. Bei der Unfallvorbeugung kommt somit dem Kopfschutz eine zentrale Bedeutung zu. Es besteht daher auch im Reit- und Fahrverein Heppens e.V. eine Helmpflicht, beim rRiten im Reitunterricht  beim Reiten auf Schulpferden und bei Jugendlichen unter 18 Jahren. Die Erwachsenen sollten als Vorbild unserer Kinder agieren.  Zusätzlich sollte man wissen, dass die rechtliche Frage bei der Beurteilung von Schadensersatzpflichten bei Reitunfällen, bei denen kein Helm getragen wurde, die ARAG-Experten warnen: Verzichtet ein Reiter auf den Helm und kommt er bei einem Reitunfall zu Schaden, kann seine Versicherung die Leistungsübernahme kürzen oder ablehnen.

Unsere Reitlehrer werden strikt darauf achten, dass Reitschüler einen adäquaten Helm tragen, zum Beispiel eine Reitkappe, die der jeweils neusten gültigen EC-Norm entsprechen muss, alternativ kommt ebenso ein Fahrradhelm in Frage.

Wir empfehlen allen Mitgliedern eine private Unfallversicherung mit einer ausreichend hohe Decksumme. Der Sturz vom Pferd kann u.U. im ungünstigen Fall zu erheblichen Verletzungen mit Eintritt von Teil- oder Vollinvalidität oder Verlust der Erwerbsfähigkeit führen. Diese Verletzungsfolgen sind nur mit einer privaten Unfallversicherung abgesichert.

 

Der Vorstand 

Stallordnung  

Auch in einer netten Gemeinschaft kommt man um ein bisschen Ordnung nicht herum. Sie dient der Sicherheit, der Erhaltung der Anlage und dem Wohlbefinden aller.

1.Halte die Ruhezeiten von 22.00 – 7.00 Uhr ein. (Licht aus. Türen abschließen.) Ausnahmen sind Turnierbesuche oder Krankheit von Pferden.

2.Führe das Ausmisten Deiner Box ohne Unterbrechungen durch. Entferne sofort den auf dem Weg zum Misthaufen verloren gegangenen Mist. Fahre Deinen Mist immer ganz nach hinten und/oder gleiche aus. Der Misthaufen wir immer ordnungsgemäß verlassen. Stelle Deine Karre nach dem Ausmisten am Mistplatz leer, ordentlich und hochkant ab.

3.Betreten der Stallgasse für Unbefugte ist untersagt. (Siehe auch Hinweisschilder an den jeweiligen Eingangstüren!)

4.Hunde sind auf dem gesamten Vereinsgelände an der Leine zu führen und haben keinen Zutritt zu Ställen und Futterlagerplätzen. Der Hundehalter haftet für alle durch das Tier ausgelösten Schäden und Verschmutzungen.

5.Während des Fütterns hat kein Pferd in der Stallgasse zu stehen. Sollte es doch nicht zu verhindern sein, bitte zügig die Stallgasse frei machen, z.B. kurz in die Box stellen.

6.Verlasse Deinen Putzplatz vor und nach dem Reiten, Longieren etc. sauber.

7.Reithalle, Ställe, Paddocks und Zuwegungen sind sofort abzuäppeln.

8.Bringe Besen, Forken und weitere Arbeitsgeräte nach Benutzung sauber an ihren Platz zurück.

9.Entsorge Müll in den dafür vorgesehenen Behältern. Auch Du bist für die Entsorgung voller Behälter und Müllsäcke zuständig.

10.Befreie Deine Box regelmäßig von Spinnweben und Staub. Boxentüren sind stets geschlossen zu halten.

11.Schließe bei Minustemperaturen Boxenfenster und Stalltüren.

12. Als Jugendlicher hast Du den Anweisungen Erwachsener Folge  zu leisten. Als Erwachsener solltest Du stets Vorbild sein. Kinder unter 6 Jahren sind zu beaufsichtigen. Eltern haften auf dem gesamten Vereinsgelände für ihre Kinder.

13.Behandle alle Einrichtungen auf dem Hof pfleglich. Meldet sofort Beschädigungen an Geräten und Einrichtungen des Vereins dem Vorstand oder Leiter Reitbetrieb. Beschädigungen der Boxen sind vom Einsteller so schnell wie möglich zu beseitigen.

14.Es trägt ungemein zum guten Eindruck und gut gepflegtem Bild bei, wenn Du hin und wieder über Deinen Dreck hinausschaust und die Stallgasse bzw. Zuwegungen fegst. Wenn du deine Mitreiter motivierst zu helfen, ist es ein geringer Zeitaufwand. Sei stets freundlich und grüße jedermann. Das beeinflusst die Stallgemeinschaft positiv.

 

Der Vorstand